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Merkwürdige Vorgänge in einer Verwaltung

Mobbing-Vorwürfe: Bereichsleiterin und Verwaltung liegen im Streit

Eine Regionalzeitung veröffentlicht gedruckt und online einen Bericht mit dem Titel „Stunk in der Verwaltungsspitze“. Es geht um einen Rechtsstreit zwischen der Vorstandsbereichsleiterin und einer Stadt im Verbreitungsgebiet der Zeitung. Die Frau sei seit Monaten nicht mehr im Rathaus in Erscheinung getreten, was zu Nachfragen nach ihrem Gesundheitszustand geführt habe. Kürzlich habe ihre Personalie im Mittelpunkt einer nicht-öffentlichen Veranstaltung gestanden. Die Stadt habe ihr fristlos gekündigt. Dagegen klage die Bereichsleiterin. Sie habe auch Mobbingvorwürfe gegenüber einem Fraktionsvorsitzenden und einem anderen Kommunalpolitiker geäußert. Der Bürgermeister habe sie in ihrer Anwesenheit als „Doppel D“ bezeichnet. Im Verwaltungsvorstand sei der Satz gefallen: „Man kennt das ja von Frauen in den Wechseljahren“. Zur Berichterstattung gestellt ist ein großes Foto von der Frau. Beschwerdeführerin ist die im Beitrag genannte Vorstandsbereichsleiterin. Sie sieht in der Veröffentlichung Verstöße gegen die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 8, 9 und 13 des Pressekodex. Der Hinweis auf ihre früheren Erkrankungen erfolge unter Missachtung sämtlicher einschlägiger Datenschutzbestimmungen. Die Berichterstattung sei rufschädigend. In der Vorprüfung wurde die Beschwerde auf die Ziffern 8 und 9 beschränkt. Der Redaktionsleiter antwortet auf die Beschwerde. Er sieht keine Verletzung presseethischer Grundsätze. Sei das Verhalten einer Person wie in diesem Fall von öffentlichem Interesse, so könne es in der Presse erörtert werden. Als Person des öffentlichen Lebens müsse die Frau hinnehmen, dass über sie mit Namensnennung berichtet werde. Der Fall sei von erheblichem öffentlichem Interesse gewesen. Der Redaktionsleiter teilt mit, die Redaktion habe der Beschwerdeführerin Gelegenheit gegeben, zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen. Das habe diese aber abgelehnt.