Entscheidungen finden

Der Kommentar schafft den Sachbezug

Online hätten Ethnie und Religion nicht genannt werden dürfen

Eine Regionalzeitung titelt „Streit unter Aramäern: Statt Geld gab´s Prügel“ in ihrer Online-Ausgabe. Es geht um eine Auseinandersetzung zwischen drei Männern wegen nicht beglichener Schulden. Zum Begriff „Aramäer“, den die Zeitung verwendet, kommt im Text noch der erläuternde Zusatz „syrische Christen“. Ein Leser der Zeitung vertritt die Meinung, die Hinweise auf Ethnie und Religionszugehörigkeit der Beteiligten seien für das Verständnis des berichteten Vorgangs nicht erforderlich. Zahlungsstreitigkeiten, die in Handgreiflichkeiten und Körperverletzungsdelikte ausarteten, seien kein typisch aramäisches Problem. Auch christenspezifische Motive seien nicht erkennbar. Der Artikel beleidige und diskriminiere Aramäer. Der Redaktionsleiter der Bezirksausgabe, in der der kritisierte Artikel erschienen ist, nimmt Stellung. Er schreibt, dass der Beschwerdeführer seine Kritik nur auf die online verfügbare Fassung des reinen Gerichtsberichts beziehe. In der Printausgabe habe man das Verfahren allerdings in einem neben dem Text stehenden Kommentar unter der Überschrift „Die zweite Ebene“ bewertet. Der Autor habe im Kommentar erläutert, dass es bei dem strittigen Fall um Ehre und Stolz gegangen sei, um sprachliche Auslegung und die vermeintliche Verantwortung eines Familienoberhauptes auch für ungeratene Söhne. Erläutert werde auch der Druck, den die Gemeinde ausübe, um die weltliche Gerichtsbarkeit außen vor zu halten. Wegen dieser Hintergründe habe die Redaktion die Religionszugehörigkeit und die Ethnie genannt. Er – der Redaktionsleiter – habe selbst mehrmals mit dem Beschwerdeführer gesprochen, der der Religionsgemeinschaft der Aramäer ebenfalls angehöre. Ein Leserbrief des Beschwerdeführers zum Thema sei abgedruckt worden.