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Persönlichkeitsrecht eines Kindes verletzt

Foto des Achtjährigen hätte von der Redaktion verfremdet werden müssen

Eine Boulevardzeitung berichtet online über die Suche nach einer Frau, die wegen Betruges zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und daraufhin mit ihrem achtjährigen Sohn geflohen ist. Die Polizei habe zunächst einen erweiterten Suizid in Erwägung gezogen. Mittlerweile werde aber vermutet, dass die Frau sich mit dem Kind nach Spanien abgesetzt habe. Ein Foto mit den beiden ist zum Artikel gestellt. Ein Leser der Zeitung kritisiert die unverpixelte Abbildung des Jungen. Das verstoße gegen den Persönlichkeitsschutz des Kindes. Daran ändere auch das von der Redaktion erwähnte Fahndungsersuchen der Polizei nichts. Der Chefredakteur der Zeitung hält die Art der Berichterstattung wegen des großen öffentlichen Interesses für gerechtfertigt. Die Mutter habe einen Suizid vorgetäuscht. Dann sei sie auf der Flucht gewesen, Der Fall habe erhebliche Brisanz erreicht. Auch andere Medien hätten über den Vorgang berichtet. In diesem Fall überwiege das berechtigte Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen.