„Lebenslang“ mit zweierlei Bedeutung
Zeitung schreibt von Haft, der Betroffene betreibt Wiedergutmachung
Eine Regionalzeitung berichtet online unter der Überschrift „Unglaubliche Wende vor Hamburger Gericht: Deutschrapper Gzuz lebenslang!“ über ein Gerichtsverfahren vor dem Hamburger Amtsgericht. Rapper Gzuz muss sich wegen unerlaubten Waffenbesitzes, versuchten Diebstahls und Körperverletzung vor Gericht verantworten. Eine Frau, die Anzeige wegen Körperverletzung erstattet habe, habe diese zurückgezogen, heißt es im weiteren Verlauf des Artikels. Beide hätten sich zufällig in einem Kiosk getroffen. Dabei habe sich Gzuz bei der Frau entschuldigt und ihr 500 Euro Schmerzensgeld und einen lebenslangen Platz auf seiner Gästeliste angeboten. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Überschrift des Beitrages. Dort werde behauptet, ein Angeklagter habe überraschend eine lebenslange Haftstrafe bekommen. Im Artikel selbst werde dann mitgeteilt, er habe dem Opfer „lebenslang“ einen Platz auf seiner Gästeliste als Wiedergutmachung geschenkt. Der Chefredakteur bezeichnet die Überschrift selbst als unangemessen. Sie habe mit irreführenden Erwartungen gespielt. Die Redaktion werde die Überschrift korrigieren und sich bei dem Leser entschuldigen.