Entscheidungen finden

Feuerwehr spricht von Anfeindungen

Leser müssen auf denkbare Interessenkonflikte hingewiesen werden

Eine Lokalzeitung befasst sich unter der Überschrift „Streit um Notfallgruppe spitzt sich zu“ sowie in einem Kommentar unter der Überschrift „Es geht um Menschenleben“ mit der geplanten Gründung einer Notfallgruppe der örtlichen Feuerwehr. Es klinge /paradox: Feuerwehrleute möchten das Leben ihrer Mitbürger retten, doch sie dürfen das nicht. Die Zeitung schreibt, die Feuerwehrleute verfügten über Ausbildung und Ausrüstung zur Gründung einer Notfallgruppe, würden jedoch ausgebremst. Der Autor des dem Bericht beigestellten Kommentars spricht sich für die geplante Notfallgruppe aus und kritisiert unter anderem: „Eine Gemeindefeuerwehr-Führung, die diesen Weg blockiert, handelt gegen ihre eigenen Leitsätze. Dass sie ihre Position trotz mehrfacher Nachfrage nicht erklären möchte, spricht Bände.“ Beschwerdeführer in diesem Fall ist der stellvertretende Gemeindebrandmeister. Er ist Teil der in den Artikeln angesprochenen Gemeindefeuer-Führung. Er spricht von Anfeindungen, die im Bericht und im Kommentar gegen diese gerichtet würden. Es werde ihr vorgeworfen, das Ehrenamt mit Füßen zu treten und mit dem Leben der Mitmenschen zu spielen. Der Autor der kritisierten Beiträge sei Mitglied und ein Amtsträger der Feuerwehr. Der Beschwerdeführer wirft dem Autor vor, er könne seine Tätigkeit in der Feuerwehr nicht von seiner journalistischen Arbeit trennen. Ihm gehe es darum, Stimmung gegen die Feuerwehr zu machen und eine Aufgabe für die Feuerwehr zu erzwingen, die nicht durch das Brandschutzgesetz des Landes als Aufgabe für die Feuerwehr definiert sei. Der stellvertretende Chefredakteur weist den Vorwurf zurück, die Redaktion habe gegen presseethische Grundsätze verstoßen. Die Zeitung berichte immer wieder über Übungen, Einsätze und sonstige Ereignisse im Zusammenhang mit den Feuerwehren des Landkreises. Aufgrund seiner besonderen Kenntnisse sei der Autor innerhalb der Redaktion mit diesen Themen betraut.