In Eifersuchtsanfall Bardame umgebracht
Zeitung nennt die russische Staatsangehörigkeit des Täters
„Mord wegen enttäuschter Hoffnung“ titelt die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung. Es geht um eine Gerichtsverhandlung. Ein Mann muss lebenslang hinter Gitter, weil er aus Enttäuschung auf die 35jährige Bardame Natalija G. eingestochen und sie getötet hat. Der russische Ex-Soldat Jurij G. sei erst – so schreibt die Redaktion – zwei Tage zuvor aus einer Entziehungsanstalt entlassen worden. Er habe die Frau während seiner Ausgänge vom Entzug kennengelernt und ihr Avancen gemacht. Diese sei jedoch nicht mehr als an einer Freundschaft interessiert gewesen. In der Bar, in der die Frau gearbeitet habe, habe ihn ein Eifersuchtsanfall überkommen. Dabei sei die Bluttat geschehen. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Nennung der Staatsangehörigkeit des Täters. Sie trage nichts zum Verständnis des Geschehenen bei und schüre Ressentiments gegen Menschen russischer Staatsbürgerschaft (Ziffer 12 des Pressekodex – Diskriminierungen). Der Autor des Beitrages nimmt Stellung. Der Verurteilte sei als Soldat in der damaligen DDR gewesen und habe sich überhaupt nur deshalb in Deutschland aufgehalten. Er habe vor Jahren einen Landsmann niedergestochen. Auch in diesem Zusammenhang sei die Staatsangehörigkeit von Bedeutung gewesen. Schließlich sei er damals in Richtung Osteuropa geflohen mit dem Ziel, in Russland unterzutauchen. Der Autor hält die Nennung der Staatsangehörigkeit für das Verständnis des Beschriebenen für erforderlich und zulässig.