Ärzte: Keine Produkt-Empfehlungen abgegeben
Programm-Zeitschrift verstößt in zwei Fällen gegen den Kodex
Eine Programm-Zeitschrift berichtet unter den Überschriften „So bleibt Ihr Herz gesund. Die besten Tipps der Ernährungs-Docs“ (Anreißer auf der Titelseite) sowie „So bleibt Ihr Herz gesund“ über Herzkrankheiten und vorbeugende Maßnahmen. Der Beschwerdeführer – selbst im kommerziellen Medien-Geschäft aktiv – teilt mit, Anlass für den Artikel sei das Erscheinen des Buches „Starkes Herz“ von einer Gruppe von Ärzten, die als „Ernährungs-Docs“ im Fernsehen aufträten. Sie seien sowohl auf der Titelseite als auch im Artikel selbst groß abgebildet. Der Artikel beruhe fast ausschließlich auf Tipps dieser Ärzte. Sie würden mit ihren Ratschlägen für ein gesünderes Herz immer wieder zitiert. Die Redaktion der Programm-Zeitschrift verweise sowohl auf das Buch als auch auf die Fernsehsendungen. Der Presserat hat sich schon vorher wiederholt mit Veröffentlichungen dieser Zeitschrift befasst. Dabei ist es immer um Veröffentlichungen im Zusammenhang mit Produktnennungen gegangen. Erschwerend sei, dass die Veröffentlichung von Produktnamen und Unternehmen dergestalt sei, als wenn die Ärzte entsprechende Empfehlungen abgegeben hätten. Diese hätten sich jedoch auf Anfrage ausdrücklich von jeglichen Produktempfehlungen distanziert. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt mit, dass sie künftig auf Beschwerden des Beschwerdeführers nicht mehr reagieren werde. Der Verlag stehe selbstverständlich ohne Wenn und Aber zu den Leitsätzen des Pressekodex. Es sei aber der Eindruck entstanden, dass dieser Beschwerdeführer nicht etwa aus einem echten Interesse an der Wahrung der journalistischen Standards oder einem offenen Diskurs handele. Ihm sei vielmehr daran gelegen, sein eigenes kommerzielles Angebot zu fördern.