Keine Anklage nach vermeintlicher Straftat
Regionalzeitung spricht von „Sexueller Nötigung im Vatikan“
Eine Regionalzeitung veröffentlicht in ihrer Online-Ausgabe einen Beitrag unter der Überschrift „Sexuelle Nötigung im Vatikan“. Darin geht es um eine Anhörung in Eichstätt wegen Vorwürfen gegen einen Diözesanpriester. Dieser soll einen ihm unterstellten Mitarbeiter sexuell genötigt haben. Von einer „vermeintlichen Straftat“ ist die Rede. Der Artikel ist unter anderem mit einem Schild „Bischöfliches Ordinariat“ bebildert. Bildunterschrift: „Das Bistum Eichstätt versucht zu ermitteln, ob es bei homosexuellen Umtrieben im Vatikan um ein kriminelles Vergehen ging. Und die Bild-Zeitung schlägt daraus Kapital.“ Ein Leser der Zeitung kritisiert die Formulierungen „vermeintliche Straftat“ und „homosexuelle Umtriebe im Vatikan“. Diese verharmlosten die Straftat. Es entstehe der Eindruck, dass die persönliche Meinung des Autors als Tatsachenbericht ausgegeben werde. Das Beschwerdeverfahren wurde in der Vorprüfung auf die Ziffer 12 (Diskriminierungen) erweitert. Der Verfasser des Artikels nimmt zu der Beschwerde Stellung. Die Formulierung „vermeintliche Straftat“ habe er für angemessen gehalten. Weder die Ingolstädter Staatanwaltschaft noch die Diözese Eichstädt als Heimatbistum des Priesters hätten zur Zeit der Berichterstattung eine tatsächlich begangene Straftat festgestellt. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren inzwischen eingestellt. Die Diözese habe eine kanonistische Voruntersuchung eingeleitet, ohne dass es bisher zu einer Anklageerhebung gegen den Priester gekommen sei. Homosexuelle Verhältnisse oder homosexuelle Seilschaften im Vatikan seien für die Leserinnen und Leser von ganz besonderem Interesse. Daher habe er die Formulierung „homosexuelle Umtriebe“ gewählt. Bei diesem Thema habe durch eine Reihe von Publikationen eine gewisse Sensibilisierung der katholischen Öffentlichkeit stattgefunden.