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Verletztes Knie in Nahaufnahme gezeigt

Beschwerdeführer bezichtigt die Redaktion der Unfall-Gafferei

Eine Boulevardzeitung berichtet online unter der Überschrift „Horror-Sturz überschattet Straßenrad-WM – Bild von Verletzung nichts für schwache Nerven“ über einen Unfall. Die Fahrerin Chloe Dygert war bei der Straßenrad-WM in Imola gestürzt und hatte eine schwere Beinverletzung erlitten. Der Beitrag ist mit zwei Fotos bebildert. Eines zeigt die Fahrerin aus der Ferne, wie sie am Boden liegt. Sanitäter haben ein Tuch gespannt, um sie abzuschirmen. Ein zweites Bild zeigt das verletzte Knie in Nahaufnahme. Die Bildunterschrift lautet: „Chloe Dygert erlitt bei ihrem Sturz eine Risswunde am Knie“. Ein Leser der Zeitung kritisiert, die Redaktion betätige sich als Unfall-Gaffer. Mit der Überschrift werde die Neugier geweckt. Das Foto bilde nicht neutral die Rettungsszene ab. Vielmehr habe der Fotograf den aufgespannten Sichtschutz gezielt umgangen. Der Fall wird vom Presserat in der Vorprüfung auf die Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung/Jugendschutz) erweitert. Die Zeitung gibt zu der Beschwerde keine Stellungnahme ab.