Kein „Beinahe-Crash“ über Kolumbien
Agenturmeldung erweckt einen falschen Eindruck von Zwischenfall
„Geruch im Cockpit: Lufthansa-Pilot setzt in Genf Notruf ab“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Nachrichtenagentur über einen Zwischenfall in einer Lufthansa-Maschine auf dem Genfer Flughafen. Der Pilot habe kurz vor der Landung einen Geruch wie bei einem Kabelbrand wahrgenommen und einen Notruf abgesetzt. Das habe eine Sprecherin des Flughafens der Agentur gesagt. Auch die Lufthansa habe den Vorfall bestätigt. Die Agentur schreibt weiter, die Ursache für den Geruch sei zunächst unklar gewesen. Techniker untersuchten die Bordelektronik des Flugzeugs. Die Nachrichtenagentur korrigiert nach einem Hinweis durch die Lufthansa-Pressestelle ihre Meldung dahingehend, dass die Passage „Geruch wie ein Kabelbrand“ durch „Geruch“ ersetzt wurde. Ergänzend teilt die Redaktion mit, dass ein Lufthansasprecher von einem „elektrischen Geruch“ gesprochen habe. Einige Wochen später veröffentlicht die Nachrichtenagentur eine Meldung über einen Zwischenfall nahe dem kolumbianischen Flughafen Cali. Dort seien sich eine Lufthansa-Maschine und ein Avianca-Flugzeug gefährlich nahe gekommen. Von einem „Beinahe-Crash“ ist die Rede. Die kolumbianische Flugsicherheitsbehörde habe eine Untersuchung eingeleitet. Diese habe jedoch in einer Mitteilung betont, schon jetzt sagen zu können, dass die Sicherheit beider Maschinen zu keiner Zeit beeinträchtigt gewesen sei. Die Agentur zitiert einen Lufthansasprecher mit einer sinngemäß gleichen Erklärung. Der Beschwerdeführer, Pressesprecher der Lufthansa, bezieht sich zunächst auf den Genfer Zwischenfall. Die Agentur habe die Flughafensprecherin zitiert. Durch eine unkorrekte Übersetzung der ihr nur vom Hörensagen bekannten vermeintlichen Wahrnehmung der Crew verletze die Redaktion die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Auch zum Vorfall bei Cali kritisiert der Lufthansasprecher die Agentur. Diese habe eine Meldung mit zeitlich erheblicher Verspätung korrigiert. Das hätten mehrere Agentur-Kunden überhaupt nicht gemacht, so dass der Fluggesellschaft ein Reputationsschaden entstanden sei. Der Anwalt der Agentur nimmt zu der Beschwerde Stellung. Der Beschwerdeführer versuche den Eindruck zu erwecken, die Redaktion habe allein auf Basis der Mitteilung der Flughafensprecherin berichtet und keine oder erst viel später eine Stellungnahme der Lufthansa eingeholt oder abgewartet. Das sei nachweislich falsch und auch dem Beschwerdeführer bekannt.