Falsche Überschrift zu Urteil über „Letzte Generation“
Das Onlineportal einer Wochenzeitung veröffentlicht einen Artikel mit der Überschrift „Landgericht stuft Letzte Generation als kriminelle Vereinigung ein“. Der Beitrag informiert über eine Gerichtsentscheidung zu Durchsuchungen bei den Klimaschutzaktivisten. In einer ersten Version des Artikels wird die Aussage aus der Überschrift im Text wiederholt. In einer überarbeiteten Version ist im Text nur noch von einem Anfangsverdacht statt einer Einstufung die Rede. Die Überschrift wurde aber nicht geändert. Die Beschwerdeführenden kritisieren, dass in der Überschrift ein Anfangsverdacht als getroffene Entscheidung dargestellt werde. Die Aussage sei falsch, da laut Urteil lediglich im Hinblick auf eine Hausdurchsuchung von einem Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung ausgegangen werden dürfe und niemand die „Letzte Generation“ als solche eingestuft habe. Die Zeitung entgegnet, das Gericht habe zwar bloß über die Frage entschieden, ob hier ein Anfangsverdacht zur Rechtfertigung der Durchsuchungsbeschlüsse vorlag.