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Auswirkungen auf Verkehr im Vordergrund

Zeitung berichtet zurückhalten

Eine Berliner Zeitung berichtet online über eine zwanzigminütige Sperrung von zwei Bahnsteigen am Berliner Hauptbahnhof wegen eines „Personenunfalls“. Die Zeitung schreibt: „Offenbar handelt es sich um einen Suizidversuch, wie ein Sprecher der Bundespolizei gegenüber der (…) bestätigte.“ Am Ende des Beitrages teilt die Redaktion mit, dass sie in der Regel nicht über Suizidversuche berichte. Sie weist auch auf Hilfsangebote bei Depressionen (u. a. Telefonseelsorge) hin. Ein Vertreter der Berliner S-Bahn wendet sich wegen der Berichterstattung über den Suizidversuch mit einer Beschwerde an den Presserat. Der Nachahmungseffekt („Werther“-Effekt) werde von der Redaktion in Kauf genommen. Der Hinweis auf die Telefonseelsorge reiche nicht aus, um der Gefahr zu begegnen. Im Pressekodex werde eine zurückhaltende Berichterstattung gefordert. Es hätte ausgereicht, sachlich über den Unfall zu berichten, ohne den Suizidversuch zu erwähnen. Die Rechtsvertretung der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Lediglich in einem Satz werde auf den Suizidversuch hingewiesen. Es habe ein öffentliches Berichterstattungsinteresse bestanden. Dies vor allem deshalb, weil die Sperrung von zwei Bahnsteigen und Gleisen zu Verspätungen geführt und zahlreiche Fahrgäste beeinträchtigt habe. Für die Reisenden sei es eine wichtige Information, dass die Verspätung nicht auf ein Verschulden der Bahn zurückgehe. Die Mitteilung, dass es sich um einen Suizidversuch gehandelt habe und die Rettungsmaßnahmen nun abgeschlossen seien, hätte deutlich zur Beruhigung der Leser beigetragen. Es werde lediglich im Fließtext und nicht in der Aufmachung auf den Suizidversuch hingewiesen. Nähere Begleitumstände würden nicht genannt. Auch werde die Person nicht identifizierbar gemacht. Fotos habe die Redaktion nicht veröffentlicht.