Namen und Gehalt eines Managers genannt
Technikchef des Flughafens Berlin scheitert kurz vor der Einstellung
Eine Berliner Zeitung veröffentlicht gedruckt und online einen Beitrag unter der einleitenden Aussage: „Neuer Technikchef im Anflug – Die Flughäfen leiden an der Coronakrise, es gilt ein Einstellungsstopp. Bei Spitzenjobs wird aber nicht gespart.“ Im Beitrag heißt es, nach Informationen der Zeitung solle ein namentlich genannter Ingenieur und Baumanager neuer Geschäftsbereichsleiter Bau und Technik bei der Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes (FFB) werden. Dieser solle für 230.000 Euro angeheuert werden. Auch dessen aktueller Arbeitgeber wird von der Zeitung genannt. Beschwerdeführer ist die Flughafengesellschaft (FFB). Nach ihrer Auffassung verstößt die Berichterstattung gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit). Es gebe keinen Grund, den neuen Geschäftsbereichsleiter vor Vertragsunterzeichnung mit Namen, beruflicher Herkunft und dem vereinbarten Gehalt zu nennen. Die Information entstamme einer vertraulichen Unterlage der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat. Es sei entschieden worden, die Personalie – auch wegen der Indiskretion – zurückzuziehen. Für die Zeitung nimmt deren Rechtsvertretung Stellung zu der Beschwerde. Die Redaktion halte an ihrer Verfahrensweise in dieser Angelegenheit fest. Es bedürfe keiner besonderen Erläuterung, dass eine Personalie wie die, wer neuer Technik-Chef des Flughafens Berlin/Brandenburg werde, von hohem öffentlichem Interesse sei. Dies vor allem vor dem Hintergrund der achtjährigen Eröffnungsverzögerungen. Auch ein Gehalt dürfe genannt werden, weil es letztlich aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert werde. Der Artikel – so die Rechtsvertretung – sei erschienen, als die Einstellung unmittelbar bevorgestanden habe. Sollte dem genannten Kandidaten Schaden entstanden sein, dann nicht durch den Artikel, sondern deswegen, weil sich die Gremien des FFB überraschend gegen ihn entschieden hätten.