Überschrift ist nicht vom Text gedeckt
Beschwerdeführer beklagt im Fall Ukraine „reißerische Verdrehungen“
„Janukowitsch bedauert, dass es kein ´Blutbad´ gab“ – unter dieser Überschrift beschäftigt sich die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung mit Aussagen des ehemaligen Präsidenten der Ukraine, Viktor Janukowitsch. Es geht um seine Entscheidung, die Armee seinerzeit nicht gegen die Aufständischen bei den Maidan-Protesten eingesetzt zu haben. Dies sei sein „größter Fehler“ gewesen, wird er zitiert. Der Einsatzbefehl wäre die einzige Möglichkeit gewesen, die Radikalen zu stoppen. Er habe sich aber nicht durchringen können – so die Zeitung – den Ausweg in einem Blutbad zu suchen. Ein Leser der Zeitung ist der Auffassung, dass Überschrift und Vorspann nicht durch den Text gedeckt sind. Die Behauptung, dass Janukowitsch bedauere, dass es kein Blutbad gegeben habe, bzw. dass ein Blutbad der einzige Ausweg gewesen wäre, seien reißerische Verdrehungen. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung ist der Auffassung, dass angesichts der Äußerungen Janukowitschs sowohl Überschrift als auch Vorspann zu vertreten seien. Andere Medien hätten dies ähnlich gesehen.