Redaktioneller Beitrag bewirbt Auto-Typ
Zeitschrift-Veröffentlichung fördert eindeutig werbliche Interessen
Eine Auto-Fachzeitschrift veröffentlicht online einen Beitrag unter der Überschrift „Wenig gelaufener Ford Mustang mit V8 und 421 PS unter 36.000 Euro“. Der Autor des Beitrages beschäftigt sich mit dem Autotyp bzw. einem Angebot in der Zeitschrift. Er verweist auf einen bestimmten Händler, der einen zwei Jahre alten Wagen dieses Typs verkaufen will. Der Autor beurteilt das Angebot als günstig und verlinkt dieses. 7Am Ende des Artikels verweist die Redaktion auf weitere Angebote für Fahrzeuge vom Typ Ford Mustang. Ein Leser ist der Auffassung, dass sich der Beitrag durch seine Gestaltung wie ein redaktioneller Artikel lese, aber ausschließlich dem Zweck diene, das Auto zu bewerben. Die Chefredaktion teilt mit, dass der kritisierte Beitrag allgemein über das Modell Ford Mustang informiere. Dies sei eine der Ikonen der Autowelt. Das Auto werde im Text und im Video-Clip mit seinen technischen Daten wie Laufleistung, TÜV, Scheckheft und Ausstattung mit entsprechenden Fotos beschrieben. Der Leser, der sich von der *Überschrift „angezogen“ gefühlt habe, habe alles Wissenswerte über das Auto erfahren und könne entweder zur finalen Abrundung das Fahrzeug-Angebot anklicken oder sich einem neuen Artikel widmen. Ein Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex sei nicht einmal ansatzweise zu erkennen.