„Bürgerkriegsähnliche Zustände“
Informationen von Dritten und vom Hörensagen in Bericht verarbeitet
„Übergriffe auf Rettungskräfte?“ – so überschreibt eine Regionalzeitung gedruckt und online ihren Bericht über einen Rettungseinsatz in einer Flüchtlingsunterkunft. Ein Flüchtling sei aus dem dritten Stockwerk des Gebäudes gestürzt. Weiter berichtet die Zeitung, in der Unterkunft sei es zu gewalttätigen Übergriffen gekommen. Nach Recherchen der Redaktion sollen Einsatzkräfte im Bereich der Unterkunft attackiert und massiv bedroht worden sein. Bewohner der Unterkunft sollen sogar versucht haben, einen Rettungshubschrauber zu beschädigen. Zeugen des Geschehens hätten – so die Zeitung – von „bürgerkriegsähnlichen Zuständen“ gesprochen. Sie hätten der Zeitung anvertraut, dass erst ein massives Polizeiaufgebot dafür gesorgt habe, die aufgebrachte Menge zurückzudrängen. Die Besatzung eines Rettungswagens sei eingeschüchtert worden. Eine offizielle Bestätigung der Vorfälle habe es seitens der Polizeileitstelle nicht gegeben. Auf eine Anfrage der Zeitung sei die Auskunft gegeben worden, Attacken auf Rettungskräfte habe es nicht gegeben. Ein Leser der Zeitung sieht mehrere presseethische Grundsätze durch die Berichterstattung verletzt. Alle im Artikel geäußerten Vermutungen entbehrten jeder Grundlage. Am besagten Tag habe sich ein Flüchtling das Leben genommen. In diesem Zusammenhang habe es einen Rettungseinsatz gegeben, der jedoch friedlich verlaufen sei. Der Beschwerdeführer teilt mit, er selbst habe versucht, die im Artikel genannten Straftaten zur Anzeige zu bringen. Die Polizei habe aber gesagt, dass nichts davon wahr sei. Als Vertreter des Ehrenamts in der Unterkunft sei er mehrfach auf die Zeitung zugegangen, habe sie über den Sachverhalt informiert und gebeten, den Artikel zu dementieren und vom Netz zu nehmen. Er habe auch darauf hingewiesen, dass der Artikel leider von rechtslastigen Seiten und Blogs im Internet weiterverbreitet werde. Der Chefredakteur spricht in seiner Stellungnahme von zuverlässigen Quellen, auf denen der Artikel beruhe, die man aber wegen des Quellenschutzes nicht nennen könne. Da die Redaktion selbst nicht vor Ort gewesen sei und es sich bei dem Bericht bei aller Zuverlässigkeit der Quellen um die Wiedergabe der Wahrnehmung Dritter gehandelt habe, habe die Redaktion die Überschrift „Übergriffe auf Rettungskräfte“ mit einem Fragezeichen versehen. Dass die Polizei die Bedrohung von Rettungskräften nicht bestätigt habe, komme in dem Artikel deutlich zum Ausdruck. Aus der Tatsache, dass die Erklärung der Polizei und die Schilderungen der Informanten nicht deckungsgleich seien, ergebe sich nicht zwangsläufig ein Widerspruch. Wie schon „Köln“ gezeigt habe, könne sich bei großen Menschenansammlungen das Lagebild sehr schnell ändern. Das Eintreffen der Polizei könne beruhigend gewirkt haben oder als beruhigend empfunden worden sein. Dabei empfänden Menschen eine aggressive Stimmung und Bedrohung ohnehin unterschiedlich.