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Naturschützer und Motorsportler im Streit

Zeitung hätte beide Parteien gleich behandeln müssen

Eine Lokalzeitung berichtet über einen Streit zwischen einem Naturschutzbund (Nabu) und einem Motorsportclub (MSC). Beide sind an einem Ort des Verbreitungsgebietes angesiedelt. Es geht um das Vorhaben des Clubs, am Ort eine Trainingsanlage für Motorsportler einzurichten. Wie die Zeitung berichtet, hat der Nabu mit einem Schreiben an die Fraktionen in der Stadtvertretung zu dem Vorhaben Stellung genommen. Darin heißt es: „Der Nabu (…) hält ein neues Motorsportgelände, das auf klimaschädliche, unfassbar laute und technologisch veraltete Verbrennungsmotoren setzt, in der heutigen Zeit für nicht mehr vermittelbar und zudem für hoffnungslos rückwärtsgewandt.“ Der Sprecher des Motorsportclubs (MSC) zeigt sich von der Stellungnahme überrascht. „Wir hatten verabredet, eng zusammenzuarbeiten.“ Dass der Nabu sich jetzt ohne ein Gespräch mit dem MSC zu den Plänen geäußert habe, könne er nicht verstehen. Weiter berichtet der MSC-Sprecher von einem Gedankenaustausch mit einem Nabu-Mitglied, das mit vollem Namen zitiert wird. Das Nabu-Mitglied ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Er kritisiert die Zeitung, die aus einer Mail und einem Telefongespräch zwischen ihm und einem Vertreter des MSC irreführend zitiere. Vor der Veröffentlichung habe der Autor des Beitrages keinen Versuch unternommen, mit ihm als Betroffenem Kontakt aufzunehmen. So sei es zu einem Artikel gekommen, der die MSC-Sicht einseitig darstelle. Die Meinung des Nabu sei dabei nicht berücksichtigt worden. Die Chefredaktion der Zeitung lässt die Autorin auf die Beschwerde antworten. Diese räume selbstkritisch ein, dass sie es versäumt habe, den Beschwerdeführer zu kontaktieren. Der Zeitdruck in der Produktion habe dies verhindert. Zusammenfassend stellt die Redaktion fest, dass es richtig gewesen wäre, den Beschwerdeführer mit den Aussagen des MSC-Vertreters zu konfrontieren. Dass dies unterblieben ist, bedauere sie. Den Vorwurf, der Bericht sei irreführend, hält die Redaktion nicht für gerechtfertigt.