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Mehrfachfunktionen nicht transparent gemacht

Autor ist Journalist, Hersteller und Verkäufer in einer Person

Eine Fachzeitschrift informiert unter der Überschrift “Wasser marsch!“ über Wassermacher für Segelyachten. Der Artikel befasst sich mit technischen Einzelheiten, nennt verschiedene Modelle und bewertet diese. Der Autor des Beitrages hat Hersteller von Hydrogeneratoren, darunter den Beschwerdeführer, per E-Mail eingeladen, an einem Test für die Zeitschrift teilzunehmen. Der Beschwerdeführer weist darauf hin, dass der Autor selbst Hydrogeneratoren von vier von sieben Herstellern in seinem Laden verkauft. Dieser verteidigt per E-Mail sein Vorgehen. Er habe zu früheren Tests keine Beschwerden bekommen. Auf die Aufforderung des Beschwerdeführers, den Interessenkonflikt per Artikel offenzulegen, erklärt der Autor, er könne sehr wohl zwischen Geschäft und Autorenschaft unterscheiden und habe kein Problem damit. Der Beschwerdeführer vertritt die Meinung, die Zeitschrift verletze die Ziffer 6 des Pressekodex. In seinem Anschreiben an die Hersteller erwähne der Autor nicht, dass er Geschäftsführer einer Firma ist, die Hydrogeneratoren mehrerer Hersteller vertreibt. Er sei auch Geschäftsführer bei einem dieser Unternehmen. Vorwurf des Beschwerdeführers: Der Autor macht nicht transparent, dass er eine Mehrfachfunktion ausübt. Er sei gleichzeitig Journalist, Verkäufer und Hersteller. Der Autor verschaffe sich unter dem Deckmantel des Journalismus zudem kostenlose Konkurrenzprodukte. Er könne sie eingehend untersuchen und sich Inspirationen für sein eigenes Produkt verschaffen. Die Zeitschrift nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung.