Streit um Äußerungen eines Oberbürgermeisters
Zeitung hat nicht gegen journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen
„Von frischer Brise zum Gegenwind“ titelt eine Regionalzeitung über den Oberbürgermeister, dessen Amtszeit am Verlagsort zu Ende geht. Im Bericht geht es um die Bilanz seines Wirkens. Ein Leser der Zeitung kritisiert, der Chefredakteur behaupte im Artikel, der Oberbürgermeister habe „Anfang dieses Jahres“ – also 2019 – verkündet, nicht erneut zu kandidieren. Dies sei falsch. Richtig sei vielmehr, dass der OB seinen Rückzug schon im Januar 2018 öffentlich mitgeteilt habe. Der Chefredakteur gibt dem Beschwerdeführer Recht, wenn er feststelle, dass der Oberbürgermeister auch bereits Anfang 2018 angekündigt habe, dass er im Mai 2019 nicht erneut zur OB-Wahl antreten werde. Diese Aussage habe er beim Neujahrsempfang 2019 wiederholt. Der Beschwerdeführer habe also nicht Unrecht, doch sei angesichts der angeführten Vorgänge aus seiner Sicht eine Korrektur nicht erforderlich.