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Beim Leser unbegründete Hoffnungen geweckt

Frauenzeitschrift setzt sich mit Fragen der Homöopathie auseinander

Eine Frauenzeitschrift berichtet online unter der Überschrift „Kann Homöopathie gesund machen?“ darüber, wie die Behandlungsmethode funktioniert, gegen welche Krankheiten die Mittel geeignet sind und ob eine Wirksamkeit bewiesen ist. Ein Leser der Zeitschrift teilt mit, der Artikel vermittle den falschen Eindruck, dass Homöopathika auch trotz der fehlenden Wirkstoffe eine Wirkung haben könnten. Bisher veröffentlichte Studien hätten nur „widersprüchliche Ergebnisse“ gebracht. Der Beschwerdeführer kritisiert auch diesen Satz. Er sei einfach falsch. Problematisch seien auch Sätze wie dieser: „Nach dem Selbstverständnis der Homöopathen kann eine ´Erstverschlimmerung´ zu Beginn der Behandlung aber auch ein Zeichen dafür sein, dass der Heilungsprozess beginnt.“ Dies könnte Patienten dazu verleiten, nicht einen Arzt aufzusuchen, sondern abzuwarten. Im Fall nicht erkannter kritischer Erkrankungen könne dies tödlich enden. Durch den Satz im Artikel: „Wie funktioniert die Homöopathie?“ werde der Eindruck erweckt, Homöopathie könne „funktionieren“. Die Rechtsvertretung des Verlages nimmt zu der Beschwerde Stellung. Ein Verstoß gegen die Ziffern 2 (Sorgfaltspflicht) oder 14 (Medizinberichterstattung) sei nicht erkennbar. Weder handele es sich um eine unangemessen sensationelle Berichterstattung, noch um eine Berichterstattung über frühe Forschungsergebnisse. Der Artikel beschäftige sich vielmehr mit den unterschiedlichen Positionen in Bezug auf die Homöopathie. Der Autor weise darauf hin, dass kein verantwortungsbewusster Homöopath schwere und lebensbedrohliche Krankheiten allein mit Homöopathie heilen wolle. Der Autor empfehle ausdrücklich, bei einem wirklich starken Krankheitsgefühl lieber einen Schuldmediziner zu Rate zu ziehen. Der Leser werde durch den Artikel also weder in die Irre geführt noch dazu verleitet, auf einen Arztbesuch zu verzichten.