Wie krank ist der Popstar Britney Spears?
Boulevardzeitung vergleicht Zustand mit dem einer Koma-Patientin
„Britneys Geisteszustand gleicht einer Koma-Patientin“ titelt eine Boulevardzeitung online. Es geht um die Frage einer zweiten Vormundschaft von Popstar Britney Spears, über die vor Gericht entschieden werden soll. Seit einem psychischen Zusammenbruch sei Spears entmündigt und ihr Vater verwalte ihr Vermögen. Ihr Anwalt soll ihren Geisteszustand mit dem einer Koma-Patientin verglichen haben. Der Beschwerdeführer kritisiert einen falsch dargestellten Sacherhalt. Die Sensationsmeldung beziehe sich auf ein US-amerikanisches Boulevardportal. Dieses habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Spears´ Anwalt mit seinem Vergleich keineswegs den Gesundheitszustand seiner Klientin, sondern ihre rechtliche Befugnis, Dokumente zu unterschreiben, gemeint habe. Somit werde der Sachverhalt in der Zeitung verfälscht und so dargestellt, als würde Britney Spears dahinvegetieren. Die Rechtsabteilung der Zeitung spricht davon, dass sich der Anwalt von Britney Spears sehr wohl in dem zitierten Sinne geäußert habe. Überschriften ließen auch nach der Spruchpraxis des Pressrats immer Raum für bewertende Verkürzungen und gegebenenfalls auch Zuspitzungen. Somit könne die hier monierte Berichterstattung keinerlei pressethischen Bedenken begegnen.