Vorwurf widerrechtlichen Verhaltens
Redaktion veröffentlicht persönliche E-Mail gekürzt als Leserbrief
Der Beschwerdeführer in diesem Fall schreibt einem Redakteur eines Mitteilungs- und Anzeigenblattes eine E-Mail. Darin setzt er sich mit einem Kommentar des Journalisten auseinander. Das Blatt veröffentlicht die Mail des Beschwerdeführers in gekürzter Form als Leserbrief. Aus Sicht des Beschwerdeführers habe sich die Redaktion widerrechtlich verhalten. Dieses Verhalten sei geeignet, ihn in seiner öffentlichen Reputation zu verletzen. Er habe die Mail an den Redakteur persönlich gerichtet. Für Leserbriefe gebe es eine eigene Adresse, die er bewusst nicht gewählt habe. Der bearbeitende Redakteur habe an seiner E-Mail Kürzungen vorgenommen, die seinen Gedankengang entstellten und angreifbar machten. Die Rechtsvertretung des Blattes hält die Beschwerde für unbegründet. Es sei keinesfalls ungewöhnlich, dass zur Veröffentlichung gedachte Leserbriefe nicht nur an die offizielle Redaktionsadresse gesandt würden, sondern auch direkt an die Autoren des im Leserbrief behandelten Artikels. Das gelte vor allem bei Artikeln in dieser Zeitung, da hier die E-Mail-Adressen der Redakteure für jedermann im Internet einsehbar seien. Eine Kürzung von Leserbriefen sei üblich, erläutert die Rechtsvertretung. Dies behalte sich die Redaktion aus Platzgründen auch ausdrücklich vor. Ein entsprechender Hinweis finde sich unmittelbar unter der Veröffentlichung der Einsendung des Beschwerdeführers. In diesem Fall sei durch die Kürzung auch nicht sinnentstellend in die Standpunkte des Beschwerdeführers eingegriffen worden.