Vorwurf: Stimmung gegen Impfung gemacht
Redaktion entschuldigt sich bei ihrer Leserschaft für ihren Fehler
Ein ärztlicher Behandlungsfehler nach einem Fahrradunfall ist Thema in der Online-Version einer Regionalzeitung. Das Foto zum Beitrag zeigt ein Fahrrad, das auf der Straße liegt. In der Facebook-Ausgabe der Zeitung zeigt das Foto zum verlinkten Artikel eine Impfung, die Bildunterschrift/bzw. der Teaser jedoch beschreibt den Tod des Fahrradfahrers. Dort heißt es: „Etwa eine Stunde nach der Entlassung lief der Patient blau an, röchelte, fiel um und wurde bewusstlos. Seine Atemwege waren zugeschwollen.“ Ein Leser der Zeitung kritisiert den Zusammenhang zwischen Fotoaussage und Artikel. Die Redaktion erwecke den Eindruck, eine Impfung habe zu diesem Krankheitsbild und dann zum Tod geführt. Hier werde mit unseriösen Mitteln Stimmung gegen die Corona-Impfung gemacht. Er sieht die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex verletzt. Die Leiterin der Online-Redaktion spricht von einem Fehler, den die Redaktion bedauere und sofort nach Eingang der Beschwerde korrigiert habe. Die Redaktion habe diesen Transparenzhinweis veröffentlicht: „Hinweis: Wir haben versehentlich beim ursprünglichen Post ein unpassendes Bild ausgewählt. Das haben wir inzwischen korrigiert. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.“