Illustrierte berichtet über sicheren Sterbeprozess
Im Beitrag geht es um eine „vollautomatische Gas-Kapsel"
„Vollautomatische Gas-Kapsel - Sterbehilfe durch den Sarco-Pod legal zugelassen“ – so überschreibt eine Illustrierte online ihren Bericht über eine mobile Kapsel in der Schweiz. Mit dieser Kapsel könne man sich selbst töten. Eine Leserin der Illustrierten kritisiert diese Passage in dem Beitrag: „Doch im Gegensatz zu Hilfsmitteln wie Strick, Messer oder Schusswaffe, die schon immer für Selbsttötungen benutzt wurden, bietet Sarco einen schmerzfreien und sicheren Sterbeprozess.“ Das klinge wie Werbung für Suizid. Insgesamt stelle der Artikel den Suizid mit der namentlich genannten Kapsel als etwas Positives und Einfaches dar. Dies widerspreche dem Grundsatz, dass sich Medien beim Thema Suizid verantwortungsvoll verhalten sollten. Die Rechtsvertretung der Illustrierten weist die Vorwürfe zurück. Im Gegensatz zu der Beschwerdeführerin sieht sie in der Berichterstattung keinen Grund für eine Beschwerde beim Presserat. Ziffer 7 des Pressekodex (Trennung von Werbung und Redaktion) sei nicht tangiert, da es sich erkennbar um eine rein redaktionelle Veröffentlichung und gerade nicht um bezahlte Werbung handele. Auch Ziffer 1 des Pressekodex (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) sei nicht verletzt. Es werde nicht über die konkrete Selbsttötung einer zu identifizierenden Person berichtet, so dass eine Verletzung der Menschenwürde ausscheide. Ebenso wenig sei in der rein sachlichen Information über das neuartige Instrument zur Selbsttötung eine Verletzung des Ansehens und der Glaubwürdigkeit der Medien zu sehen.