Erst jetzt von den Berichten erfahren?
Beschwerdeverfahren um Opferfotos aus den Jahren 2008 und 2009
Eine bereits verhängte Rüge gegen die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung hat der Presserat nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag der Redaktion wieder aufgehoben und die Beschwerde verworfen. Die Zeitung hatte eine Rüge für Opferfotos erhalten. Sie hatte diese unter der Schlagzeile „Es war blanker Hass“ in den Jahren 2008 und 2009 veröffentlicht. Die Beschwerden von zwei Angehörigen waren trotz des langen Zurückliegens der Veröffentlichungen zugelassen worden, da sie sich auf den redaktionellen Datenschutz berufen und behauptet hatten, erst seit kurzem von den Berichten erfahren zu haben. Im Wiederaufnahmeantrag konnte einer der Beschwerdeführer jedoch durch die Vorlage einer E-Mail an die Redaktion glaubhaft machen, dass der andere schon 2017 von den Veröffentlichungen wusste. Aufgrund des offensichtlich abgestimmten Vorgehens der beiden Beschwerdeführer rechnete der Presserat dieses Wissen auch dem anderen Beschwerdeführer zu. Die Beschwerden waren damit verjährt. Die Rüge wurde aufgehoben.