Breitscheidplatz: Berichterstattung korrekt
Redaktion hat Persönlichkeitsrechte eines Getöteten nicht verletzt
Der Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz ist Thema in der Berichterstattung der Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Überschrift des Beitrages, der mehrfach aktualisiert wurde: „Polnischer Lkw-Fahrer lebte noch bei Anschlag!“ Die Zeitung berichtet, dass es womöglich im Lastwagen einen Kampf zwischen dem Terroristen und dem Fahrer gegeben habe. Der Artikel ist mit einem Porträtfoto des Fahrers bebildert. Die Bildunterschrift lautet: „Wenige Stunden vor seinem Tod: Lukasz U. (37) in einem Dönerladen in Berlin.“ Vier Leser der Zeitung kritisieren, dass der Fahrer namentlich genannt und identifizierbar gezeigt werde. Das sei ein Verstoß gegen den im Pressekodex gebotenen Opferschutz. Sie erkennen in der Veröffentlichung auch eine unangemessene Darstellung und bezweifeln, dass eine Zustimmung der Familie für die Veröffentlichung des Fotos vorgelegen habe. Der Chefredakteur der Online-Ausgabe verweist auf die Stellungnahmen seines Hauses in anderen Beschwerdeverfahren. Dabei sei stets die Auffassung vertreten worden, dass selbstverständlich die Öffentlichkeit bei zeitgeschichtlich bedeutsamen Verbrechen der hier berichteten Art ein besonderes Interesse daran habe, von den Medien umfassend informiert zu werden. Dabei könnten durchaus auch Einzelschicksale personalisierend einbezogen werden. Nach der Schilderung der Reporterin, die nach dem Anschlag im Heimatort des getöteten Lkw-Fahrers recherchiert habe, sei es der Schwager bzw. Arbeitgeber des Getöteten gewesen, der auf einer internationalen Pressekonferenz von sich aus das „Dönerladen-Foto“ den Medienvertretern zur Verfügung gestellt habe.