Toten Terroristen im Bild gezeigt
Nahaufnahme des erschossenen Amri ist unangemessene Darstellung
Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet über die Tötung des Attentäters Anis Amri durch italienische Polizisten. Das Ende seiner Flucht von Berlin nach Mailand wird detailliert nachgezeichnet. Dem Beitrag beigestellt sind mehrere Porträtfotos Amris. Ein Bild zeigt den Mann unmittelbar nach seiner Erschießung. Bildtext: „Das Foto zeigt den getöteten tunesischen Terroristen Anis Amri in Mailand.“ Drei Leser wenden sich mit Beschwerden über die Berichterstattung an den Presserat. Die Darstellung eines sterbenden bzw. toten Menschen verstoße gegen presseethische Grundsätze. Auch mit Blick auf Kinder und Jugendliche sei das Foto zu beanstanden. Die Zeitung teilt mit, dass über die Leiche Anis Amris weltweit ohne Verfremdung berichtet worden sei. Der Tote werde auf dem Foto nicht zum Objekt herabgewürdigt. Ebenso wenig habe die Redaktion einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen gezeigt. Es handele sich um ein zeitgeschichtlich bedeutsames Dokument. Dieses zeige den toten Terroristen, der wenige Tage zuvor in Deutschland ein verheerendes IS-Attentat verübt habe. Auf sein Konto gehe der Tod von zwölf unbeteiligten Menschen. Die Zeitung nennt das Beispiel des libyschen Diktators Gaddafi. In diesem Fall habe der Presserat entschieden, dass es zur Aufgabe der Presse gehöre, auch solche Informationen in Wort und Bild zu vermitteln, die Gewalt, Krieg und Sterben beinhalteten. Amri-Abbildungen seien unter presseethischen Gesichtspunkten nicht anders zu bewerten als die Fotos des getöteten Massenmörders Gaddafi.