Der Mann, der Anis Amri erschoss
Boulevardzeitung hat keine presseethischen Grundsätze verletzt
„Der Held von Mailand“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung über den Polizisten, der den Berlin-Attentäter Anis Amri in Mailand erschoss. Der Beitrag erscheint auf der Titelseite und wird im Innenteil der Zeitung fortgesetzt. Der Beitrag ist unter anderem mit zwei Porträtfotos des Schützen und eines vor Ort ebenfalls anwesenden Kollegen bebildert. Zwei Beschwerdeführer kritisieren einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit). Die Chefredaktion der Zeitung ist der Ansicht, dass die Öffentlichkeit bei zeitgeschichtlich bedeutsamen Ereignissen, wie Terroranschlägen, Bombenattentaten oder Amokläufen ein besonderes Interesse daran habe, von den Medien umfassend über alle Aspekte der jeweiligen Tat unterrichtet zu werden. Zu den Details zählen danach nähere Informationen über den Täter und auch über seine Opfer. Bei dem Polizisten, der Anis Amris Flucht mit einem Schuss beendete, handele es sich um eine am Geschehen wesentlich beteiligte Person, die daher auch personalisiert dargestellt werden durfte. Die Befürchtung, der Polizist könne aufgrund der Darstellung einem Racheakt zum Opfer fallen, sei – so die Chefredaktion – abwegig. Auf Presserats-Nachfrage teilt sie mit, dass die Pressestelle der italienischen Polizei die Fotos der beteiligten Beamten zur Veröffentlichung freigegeben habe. Ganz offensichtlich würden die beiden Beamten, die den Berlin-Attentäter gestellt und erschossen haben, in Italien als Helden gelten.