Eintreibung von Gebühren: Bluttat an der Haustür
Zeitung titelt mit der „GEZ“, die es seit Jahren nicht mehr gibt
„Er klingelte wegen offener Gebühren – GEZ-Kassierer an Haustür erstochen!“ Unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung über eine Bluttat. Der Bericht wird im Innern der Ausgabe fortgesetzt. Überschrift zu diesem Beitrag: „GEZ-Mann – als er klingelte, stach der Killer zu“. Zum Beitrag gestellt ist ein Foto des Opfers. In einem Service-Kasten wird erläutert, dass der Beitragsservice – früher GEZ – keine eigenen Mitarbeiter beschäftige, die an Wohnungstüren klingeln. Zu den Schuldnern würden Mitarbeiter von Vollstreckungsbehörden geschickt. Ein Leser der Zeitung sieht mehrere Verstöße gegen den Pressekodex. So sei es falsch, dass die GEZ eigene Kassierer beschäftige. Das sei seit dem Jahr 2013 nicht mehr der Fall. Der Chefredakteur der Zeitung verteidigt die Wahl der in den Überschriften verwendeten Formulierungen. Die bewertend-zusammenfassenden Aussagen seien von der grundgesetzlich garantierten Presse- und Meinungsfreiheit geschützt. Im Text werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Tatopfer nicht um einen aus früheren Zeiten bekannten „Eintreiber“ von GEZ-Gebühren gehandelt hat, sondern um einen Vollstreckungsbeamten.