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Zeitung missachtet gebotenen Opferschutz

Unfalltote hätte nicht mit persönlichen Details dargestellt werden dürfen

Eine Boulevardzeitung berichtet online über einen Verkehrsunfall mit zwei Toten. Eines der beiden Opfer, ein 18jähriges Mädchen, wird im Bild gezeigt. Sie heiße Fenja K., sei Auszubildende in einer Molkerei und bei der örtlichen Feuerwehr aktiv gewesen. Die Redaktion nennt den Ort. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung des Fotos und in der Nennung weiterer Details eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der jungen Frau. Der Chefredakteur der Online-Ausgabe der Zeitung teilt mit, dass die lokale bzw. regionale Öffentlichkeit bei derart tragischen Ereignissen ein besonderes Interesse daran habe, von den Medien umfassend und gegebenenfalls auch personalisierend informiert zu werden.