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Reitstall-Test nicht ausreichend recherchiert

Vorwurf gegen eine Journalistin: Unehrlich erworbene Informationen

Eine Reiter-Fachzeitschrift veröffentlicht online einen Testbericht zu einer Reitschule. Diese wird mit Kontaktdaten vorgestellt. Die Autorin des Beitrages hat sich nach eigener Aussage als „klassisch ausgebildete Reiterin“ angemeldet. Der Artikel gibt die Eindrücke der Redakteurin von der Reitschule und der absolvierten Reitstunde wieder. Die Reitlehrerin wird namentlich genannt und zitiert. Abschließend wird die Reitschule in den Kategorien „Schulpferd“, „Reitlehrer“, „Reitbetrieb“ und „Pflege & Haltung“ mit Punkten bewertet. Beschwerdeführer sind die im Artikel zitierte Reitlehrerin und der Betriebsleiter. Sie berichten, dass sie heimlich durch eine Journalistin in einem geschützten Raum im Rahmen eines Reitschultests geprüft worden seien. Diese unehrlich erworbenen Informationen einschließlich falscher Darstellungen seien ohne ihr Wissen bundesweit veröffentlicht worden. Von diesem Sachverhalt hätten sie – die Beschwerdeführer - nur zufällig im Nachhinein erfahren. Aus ihrer Sicht hätte sich die Journalistin spätestens am Ende der Reitstunde zu erkennen geben müssen. Die Chefredakteurin der Zeitschrift weist darauf hin, dass die Beschwerdeführer zu keiner Zeit von ihrem Recht auf eine Gegendarstellung Gebrauch gemacht hätten. Aus einem Anschreiben mit dem Begriff „Abmahnung“ seien gegenüber dem Verlag keine konkreten Ansprüche geltend gemacht worden. Forderungen nach Richtigstellung sowie ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 157.000 Euro seien zurückgewiesen worden. Die Redaktion führe Reitschultests seit Jahren regelmäßig durch. An diesen Tests besteht ein reges Interesse, da Reiter sehr häufig Reitunterricht nähmen. Eine objektive Prüfung erfordere eine authentische Alltagssituation in dem betreffenden Reitstall. Diese liege nur dann vor, wenn Reitlehrer und Reitstallbetreiber keine Kenntnis von der wahren Identität des Testers und dem Zweck der besuchten Reitstunde hätten.