Der Begriff „Mordfall“ führt in die Irre
Täter wurde seinerzeit wegen Notwehr freigesprochen
2012 hat George Zimmerman den Teenager Trayvon Martin erschossen. Eine Illustrierte nimmt eine Schadensersatzklage des damaligen Schützen gegen die Eltern Martins zum Anlass, 2019 ein zwei Jahre zuvor geführtes Interview erneut aufzugreifen. Darin steht der Satz: „Der Täter - der weiße Nachbarschaftswärter George Zimmerman - wurde damals freigesprochen.“ Ein Leser der Illustrierten sieht durch die Veröffentlichung mehrere Ziffern des Pressekodex verletzt. Er stört sich vor allem an dem Wort „Täter“ in dem oben zitierten Satz, da Zimmerman seinerzeit wegen Notwehr freigesprochen worden sei. Die Ethnie von Zimmerman werde mit „weiß“ angegeben. Er sei aber ethnisch gesehen ein Latino mit afrikanischen Wurzeln seitens der Mutter. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift stellt fest, sie halte die Bezeichnung von George Zimmerman als „weiß“ nicht für unkorrekt, denn er sei seinerzeit im Polizeibericht als weiß bezeichnet worden. Zimmerman selbst bezeichne sich als „hispanic“. Die Bezeichnung Zimmermans als „Täter“ sei ebenfalls nicht zu beanstanden, denn dies besage ja nur, dass er eine „Tat“ begangen habe. Angesichts der Tatsache, dass er zweifelsfrei einen Jugendlichen erschossen und damit ein Tötungsdelikt begangen habe, sei dies auch vollkommen richtig. Die Tatsache, dass er freigesprochen worden sei, weil er sich auf den Tatbestand der Notwehr habe berufen können, ändere hieran nichts. Im Vorspann des kritisierten Berichts sei von einem „Mordfall“ die Rede. Die Redaktion habe dies mittlerweile korrigiert, indem sie von einem „getöteten“ Teenager spreche.