Zeitung nennt Anbieter von Fußball-Übertragungen
Redaktion sieht Angaben durch ein öffentliches Interesse gedeckt
Eine Regionalzeitung kündigt online unter der Überschrift „Champions League: FC Bayern gegen Lokomotive Moskau heute live im TV und Live-Stream“ das Fußballspiel an. Nach einem sportlichen Vorbericht teilt die Redaktion mit, wer die TV-Rechte der Königsklasse innehat. Um das Spiel live schauen zu können, benötigte man DAZN. Auf den Anbieter wird unter der Angabe „Hier können Sie ein DAZN-Abo abschließen (werblicher Link)“ verwiesen. Tags darauf kündigt die Redaktion das Fußballspiel Borussia Dortmund gegen Zenit St. Petersburg an. Sie weist sie darauf hin, dass man in diesem Fall Sky benötige. Auch hier gibt die Redaktion an, auf welchem Weg man ein Sky-Abo abschließen könne. Ein Leser der Zeitung sieht einen Fall von Schleichwerbung für die Pay-TV-Sender Sky und DAZN. Der Chefredakteur der Zeitung trägt vor, die Beschwerde beziehe sich auf einen Artikel, der über die Möglichkeiten informiert, ein -Champions-League-Spiel im TV zu sehen. Diese Art des Service sei vom Leser stark nachgefragt und habe noch an Relevanz gewonnen, seit TV-Übertragungen von Top-Spielen auf unterschiedlichen Wegen und auf wechselnden Sendern erfolgten. Es gehe hier nicht um Werbung für TV-Anbieter, sondern um einen bewährten Service für die Leserschaft. Wären die Spiele im Free-TV übertragen worden, hätte die Redaktion auch kostenfreie Angebote von ARD und ZDF genannt.