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Werbungs-Chance im Interview

Logo einer Investment-Firma im Redaktionsumfeld platziert

Eine Programm-Zeitschrift veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Zeitgemäßes Sparen“. Im Interview äußert sich der Geschäftsführer einer Investment-Firma zum Thema Sparen und Kapitalanlage. Investmentfonds werden dabei positiv dargestellt. Innerhalb des Beitrages wird das Logo der Firma gezeigt. Ein Leser der Zeitschrift sieht in der Veröffentlichung einen Fall von Werbung bzw. Schleichwerbung für die Investment-Firma. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift verweist auf ein großes öffentliches Informationsinteresse an dem Thema. Die Redaktion habe das Interview mit einem sach- und fachkundigen Finanz- und Geldanlageexperten zum Thema Sparen geführt. Der Hinweis auf dessen Arbeitgeber sei erfolgt, da es sich dabei um eine wichtige biografische Information über den Interviewpartner handele. Sie diene dem Leser als Beleg für dessen ausgewiesene Sach- und Fachkunde. Der Interviewpartner habe in dem Gespräch auch nicht die spezifischen Geldanlageprodukte seines Arbeitgebers angepriesen. Vielmehr habe er allgemein von Geldanlagen bei „Fondsgesellschaften“ gesprochen und sich auch mit der Vielseitigkeit des Anlagemarktes und der Sparmöglichkeiten abseits von Investmentfonds beschäftigt. Des habe einen hohen Informationswert für die Leser. Deshalb sei auch keine Verletzung des Pressekodex gegeben.