Ein Posting, das nicht gelungen ist
Antwort angesichts eines sensiblen Themas war nicht angemessen
Eine überregionale Zeitung veröffentlicht auf der Facebook-Seite der Redaktion einen Link zum Artikel „Gehört das Christentum noch zu Deutschland?“ Darin geht es um eine Allensbach-Umfrage zu Weihnachten. Unter dem Artikel bringt die Redaktion Leser-Kommentare. Einer von ihnen schreibt: „Warum heißt die Frage nicht: ´Ist es noch zeitgemäß, dass das Finanzamt die Mitgliedsbeiträge für Vereinigungen des organisierten Kindesmissbrauchs einzieht?´“ Ein Leser antwortet: „Pädophiler Kinderschänderring Monatsbeitrag…Bring das mal in der Lohnbuchhaltung…“ Die Zeitung schreibt: „Wäre etwas zu lang für Facebook gewesen“ und veröffentlicht einen Smiley mit ausgestreckter Zunge. Daraufhin schreibt ein weiterer Leser an die Redaktion: „Meinen Sie nicht, dass man auf einen so abschätzigen Kommentar anders reagieren müsste?“ Ein Leser kritisiert den Post der Redaktion. Er sieht darin einen Verstoß gegen presseethische Grundsätze. Das Posting sei undifferenziert und unsorgfältig. Die Rechtsabteilung des Verlages bezeichnet das monierte Posting als „unstreitig nicht gelungen“. Es sei sofort gelöscht worden. Die Vertretung der Zeitung hält es aber für fernliegend, dieser Veröffentlichung eine presseethische Bedeutung zukommen zu lassen. Die zuständige Redakteurin ergänzt, es habe sich um einen Fehler im Rahmen der Ermessensfreiheit gehandelt. Sie habe dem Beschwerdeführer eine umfangreiche Antwort auf seine Beschwerde geschickt.