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Eine „presseethische Petitesse“

Zeitung verwechselt „Heizkosen“ mit allgemeinen Energiekosten

Gedruckt und online berichtet eine Boulevardzeitung unter der Überschrift „Heiz-Kosten bis zu 650 Euro rauf!“ über Teuerungen im Winter. Im Text steht diese Passage: „Folge für den Verbraucher: Ein Durchschnittshaushalt zahlt (Preisstand August) in diesem Jahr 4.063 Euro für Energie (Heizung, Strom, Sprit). 2020 waren es 3.411 Euro. Mehrkosten: 652 Euro! Ein Anstieg um satte 19 Prozent, so die Tarifwächter von Verivox!“ Ein Leser der Zeitung kritisiert die Überschrift. Die sei nach seiner Meinung falsch. Die Kostensteigerung von 652 Euro beziehe sich nicht auf die Heizkosten eines Musterhaushalts mit drei Personen, sondern auf dessen gesamte Energiekosten. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt mit, dass dem Beschwerdeausschuss verschwiegen werde, dass der „leichte Formulierungsfehler“ in der Überschrift des Artikels bereits kurz nach der Erstveröffentlichung bemerkt und unaufgefordert vor Einreichung der Beschwerde korrigiert worden sei. Wenn der Presserat die Beschwerde für zulässig halten sollte, so wäre sie in jedem Fall unbegründet. Denn allein aufgrund der frühzeitigen, freiwilligen Korrektur liege allenfalls eine leichte Ungenauigkeit vor – eine „presseethische Petitesse“.