„Nicht Eingeladene wurden benachteiligt“
Zeitung: Wegen Pandemie-Regeln Diskussion im kleineren Kreis
Eine Regionalzeitung veranstaltet per Livestream eine Diskussion mit den Lokalpolitikern, die sich um die OB-Position am Verlagsort bewerben. Sie berichtet von Emotionen, die vor allem beim Thema Verkehr hochkochen. Im Vorspann heißt es, dass rund 1000 Interessenten der Diskussion folgten. Dann teilt die Redaktion mit, dass die vier von Gemeinderatsfraktionen unterstützten Kandidaten sich den Fragen des Lokalchefs der Zeitung gestellt hätten. Ein Leser der Zeitung merkt an, die Zeitung habe eine Podiumsdiskussion zur OB-Wahl samt umfangreicher Berichterstattung abgehalten. Dabei habe sie jedoch nur vier der sechs Bewerber eingeladen. Nach Ansicht des Beschwerdeführers seien die Nicht-Eingeladenen systematisch benachteiligt worden. Der Verleger, Herausgeber und Chefredakteur teilt mit, entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers seien in der Berichterstattung im Vorfeld der Bürgermeisterwahl ausnahmslos alle Kandidaten gleichbehandelt worden. Zur OB-Wahl hat die Zeitung eine Podiumsdiskussion vor kleinem Publikum unter Einhaltung der Abstandsregeln mit allen bis dahin namentlich bekannten Kandidaten geplant. Wegen der rasanten Entwicklung der Pandemie habe die Redaktion – abweichend von der ursprünglichen Planung – die Veranstaltung ins Verlagshaus verlegt. Um die Gesundheitsgefahr für die Teilnehmer in Grenzen zu halten, habe man nicht alle Kandidaten zu der Diskussion einladen können. Dabei sei es zu der jetzt kritisierten Situation gekommen. Der Chefredakteur verweist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Danach sei eine von privater Hand betriebene Tageszeitung bei der Auswahl und der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen im Bereich des politischen Wettbewerbs frei.