Kinder unverpixelt in einem Video gezeigt
Beschwerdeführer: Zeitung verletzt Privatsphäre der Schüler
Eine Berliner Zeitung veröffentlicht anlässlich einer Razzia in der Hauptstadt einen Tweet, in den ein Video eingebunden ist. In diesem ist zu sehen, wie Polizisten vor einem Wohnhaus stehen. Im Hintergrund treten zwei Schulkinder aus der Haustür. Die Kinder sind unverpixelt. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen die Ziffern 1, 2 und 8 des Pressekodex. Er kritisiert, dass das Video unbeteiligte Kinder deutlich erkennbar zeige. Kinder seien jedoch besonders schützenswert. In diesem Fall werde deren Privatsphäre verletzt. In der Vorprüfung wird das Verfahren gemäß Paragraf 5 der Beschwerdeordnung auf Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit) beschränkt. Die Rechtsabteilung der Zeitung spricht von einem Versehen, das der Redaktion unterlaufen sei. Das bedauere diese. Der Fehler sei unverzüglich korrigiert worden, nachdem er der Redaktion zur Kenntnis gelangt sei. Der Tweet sei gelöscht worden und somit nicht mehr aufrufbar. Die Redaktion berichtet, sie habe mit dem Beschwerdeführer Kontakt aufgenommen und ihm gegenüber ihr Bedauern über den Fehler zum Ausdruck gebracht.