Öffentliche Auseinandersetzung um Führungsstil
Bürgermeister sieht sich Vorwürfen von Ex-Mitarbeiterinnen ausgesetzt
Von „Schweren Vorwürfen“ und einem „Eisigen Hauch des Stalinismus“ ist in einer Regionalzeitung gedruckt und online die Rede. Es geht um heftige Vorwürfe gegen eine Bürgermeisterin. Die Zeitung berichtet, ehemalige Mitarbeiterinnen der Lokalpolitikerin hätten sich unter anderem mit einem Leserbrief zu Wort gemeldet und sich über die Art der Zusammenarbeit beklagt. Auch die betroffene Bürgermeisterin kommt zu Wort. Sie wird u. a. so zitiert: „Ich will und darf dazu keine Stellung nehmen, Personalangelegenheiten unterliegen der Vertraulichkeit.“ Eine Leserin der Zeitung sieht vor allem im Umgang mit dem Leserbrief einen Verstoß gegen presseethische Grundsätze. Von der Einsendung seien nur Fragmente veröffentlicht und die Bürgermeisterin zitiert worden. Die Verfasserinnen würden mit vollem Namen genannt, obwohl ihr Leserbrief nur auszugsweise in einem Artikel verwendet worden sei. Der Redaktionsleiter der Bezirksausgabe der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Vier ehemalige Mitarbeiterinnen hätten einen Leserbrief an die Redaktion geschrieben. Darin hätten sie den Führungsstil der Bürgermeisterin massiv kritisiert. Bei einigen von ihnen habe dieser zu „massiven psychischen und physischen Belastungen“ geführt. Ein Fall für die Lokalredaktion, aber nicht, ohne die Gegenseite zu hören. Genau das habe die Autorin getan. Sie habe die Beschwerden der ehemaligen Mitarbeiterinnen öffentlich gemacht, der Bürgermeisterin Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und den ganzen Fall in den Gesamtzusammenhang eingeordnet. Die Vorwürfe der Beschwerdeführerin halte er – der Redaktionsleiter – für unbegründet. Die massiven Vorwürfe einfach als Leserbrief zu veröffentlichen und sich auf den Hinweis zurückzuziehen, dass Meinungsäußerungen in Leserbriefen nicht die Meinung der Redaktion wiedergeben, seien ihm in diesem Fall nicht ausreichend erschienen.