Ethnische Herkunft mehrmals genannt
Diskriminierende Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens
„Verliebter Afghane vor Gericht“ – so überschreibt eine Regionalzeitung ihren Bericht über ein Gerichtsverfahren gegen einen Mann, der einer Kollegin nachgestellt haben soll. Mehrfach soll er der Arbeitskollegin aufgelauert haben. Die Redaktion schreibt: „Da die Frau, die dem Mann aus Afghanistan den Kopf verdreht hatte, aber nichts von ihm wissen wollte, sich zunehmend verfolgt fühlte, landete die Sache jetzt vor Gericht.“ Der Angeklagte habe in einem Seniorenheim gearbeitet. Die Redaktion weiter: „Eine der Mitarbeiterinnen dort hat ihm und auch einem zweiten Afghanen gehörig den Kopf verdreht.“ Der Anwalt des Angeklagten sagt, die Frau habe dem Kollegen falsche Hoffnungen gemacht. Bei der Arbeit seien übers Handy Fotos hin- und hergeschickt worden. Es sei geflirtet worden. Dabei sei auch Sex im Spiel gewesen. Ein ernsthaftes Interesse habe die Frau an dem Mann jedoch nicht gehabt. Drei Leserinnen bzw. Leser der Zeitung beschweren sich über den Artikel. Vor allem wird die wiederholte Nennung der Herkunft des Angeklagten kritisiert, die für das Gesamtverständnis nicht erforderlich sei. Stalking und Gewalt gegen Frauen würden in dem Beitrag durch die Anmerkung verharmlost, dass die Frau an dem Vorgang nicht ganz unschuldig sei. Der Autor des Beitrages hält es für eine seiner Aufgaben als Journalist, die Gerichtsverhandlung für seine Leser transparent zu machen. Es gebe in diesem Fall gute Gründe, die Herkunft des Angeklagten zu nennen. Die Polizeistatistik zeige, dass der Zuzug vieler junger, männlicher Flüchtlinge aus dem islamischen Raum zu verschiedenen gesellschaftlichen Konflikten und einer Zunahme im Bereich der Sexualstraftaten geführt habe. Die in diesem Fall vor Gericht verhandelte Nachstellung bzw. Stalking, also die Belästigung einer Frau, lasse sich grundsätzlich diesem Deliktbereich zuordnen. Es existiere also ein gesamtgesellschaftlicher Kontext, der sich der Leserschaft nur durch die Nennung der Nationalität erschließe bzw. ohne diese sogar verschleiert worden wäre.