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Model macht im Interview Werbung

Veröffentlichung nicht von öffentlichem Informationsinteresse gedeckt

„Mama werden ist ein Prozess“ – so überschreibt eine Frauenzeitschrift ein Interview mit einem bekannten Model. Dieses spricht im Beitrag ausführlich über Epilieren und ein entsprechendes – auch abgebildetes - Gerät einer namentlich genannten Firma. Die Redaktion veröffentlicht genaue Angaben zu Websites, über die die Artikel bestellt werden können. Zwei Leser der Zeitschrift sehen in der Veröffentlichung einen Fall von Schleichwerbung. Das Model habe einen Werbevertrag mit der im Interview genannten Firma. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift teilt mit, dass in dem Interview verschiedene Fragen zum Beruf des Models und seinem Privatleben gestellt würden. Die Interviewpartnerin sei sowohl Model als auch Businessfrau, Moderatorin und Mutter. In diesem Zusammenhang habe sie auch erwähnt, dass sie einen Epilierer verwende. Sie berichte über ihr Label und ihren Shop. Von Schleichwerbung könne daher nicht die Rede sein. Es handele sich vielmehr um Themen, die in Interviews typischerweise immer wieder angesprochen würden, also um einen Vorgang, der in der Presse tagtäglich in verschiedenen Formen vorkomme. Die Beschwerde sei unbegründet.