Ethnische Gruppen
In der Roma-Szene sollte ein Killer gedungen werden
Zwei Lokalblätter berichten über die Gerichtsverhandlung gegen eine Frau, die mit Hilfe eines Freundes einen Killer für ihre 23-jährige Tochter gesucht haben soll. Die Tochter sollte getötet werden, weil sie ihr Kind in eine Pflegefamilie geben wollte. In beiden Zeitungsmeldungen ist zu lesen, dass der Bekannte der Angeklagten Kontakte zur Roma-Szene habe und dort einen Killer habe dingen wollen. Die Sache sei aufgeflogen, weil eine Mitwisserin zur Polizei gegangen sei. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wehrt sich gegen die Veröffentlichung mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Der Hinweis auf die Roma-Szene schüre Vorurteile und sei ein Missbrauch der Pressefreiheit. Die Chefredaktion der Zeitung betont in ihrer Stellungnahme, dass sie sich in jedem Einzelfall vorbehalte, im Blick auf die Lebens- und Sicherheitsinteressen der Bevölkerung vor allem in Fällen von Schwerkriminalität die Herkunft bzw. Nationalität der betreffenden Täter zu nennen. In dem Strafprozess, über den die Zeitung im vorliegenden Falle berichtet habe, sei es um alles andere als eine Bagatelle gegangen. In einer mehr als einstündigen Zeugenvernehmung sei detailliert zur Sprache gekommen, dass der Freund der Angeklagten „Kontakte zur Roma-Szene“ gehabt habe und speziell dort nach einem Auftragskiller habe Ausschau halten wollen. Dieses Vorhaben sei das zentrale Thema der Verhandlung und demgemäß auch der Berichterstattung gewesen. Mithin sei die Beschwerde unbegründet. (2003)