Öffentliches Interesse
Ein Geistlicher stiehlt eine Dose Holzschutzmittel. Eine Boulevardzeitung berichtet über den Fall. Die Überschrift lautet: »Pastor klaute im Baumarkt«. Im Text heißt es: »Am Sonntag predigte er in der... Schlosskirche, auch über das 7. Gebot »Du sollst nicht stehlen«. Am Mittwoch ging Pastor ... einkaufen. Aber er zahlte nicht.« Der Kirchenkreis des Betroffenen sieht die beklagenswerte Handlung seines Geistlichen in einer Weise dargestellt, die in keinem Verhältnis zu dem angerichteten Schaden stehe. Der Pastor werde der öffentlichen Verachtung preisgegeben. Der Bericht erwecke den Eindruck, als ob der Pastor am Sonntag vor dem Diebstahl über das siebte Gebot gepredigt habe. Tatsächlich aber habe er ein Jahr zuvor seine letzte Predigt gehalten. In ihrer Beschwerde beim Deutschen Presserat beklagt die Kirchenleitung ferner, zwei Mitarbeiter der Zeitung hätten das Foto des Pastors erschlichen. Sie hätten angegeben, das Foto für ein geplantes Interview mit dem Geistlichen zu verwenden. Der wahre Zusammenhang sei verschwiegen worden. (1991)