Namensnennung
Eine Lokalzeitung berichtet über einen tödlichen Unglücksfall. Ein 28jähriger war mit einem selbstgebauten Floß verbotenerweise durch den unteren Durchlass der Sperrmauer eines Stausees gefahren und dabei ertrunken. Der Verunglückte wird mit vollständigem Namen genannt. Die Eltern sind schockiert über die Offenlegung aller persönlichen Daten ihres Sohnes und führen Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Redaktion teilt mit, dass sie sich bei solchen Unglücksfällen an die Verhaltensweise der Polizei halte. Wenn diese den Namen nenne, handele die Redaktion ebenso. Zudem sei der Name im dörflichen Umkreis des Verunglückten jedermann sofort geläufig gewesen. (1995)