Begriff „Streicheleinheit“
Eine Lokalzeitung berichtet, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen einen Mann eingestellt hat, der als Hospitant die Kinder in einem örtlichen Kindergarten sexuell belästigt haben soll. In dem Artikel wird die Auffassung der Staatsanwaltschaft wiedergegeben, derzufolge das Verhalten des Beschuldigten strafrechtlich nicht sanktionierbar sei. Der Mann habe mit verschiedenen Mädchen Gespräche über Geschlechtsreife, Kondome und Pille geführt. Die Äußerungen hatten aber keinen pornographischen Inhalt gehabt. Auch das Berühren der Beine zweier Mädchen mit seinen nackten Füßen sei keine sexuelle Handlung. Der Beitrag trägt die Überschrift „Streicheleinheit ohne Folge“. Ein Leser des Blattes moniert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Verwendung des Begriffs „Streicheleinheit“. Dieser sei eine Unverschämtheit gegenüber den Opfern der fraglos erlittenen sexuellen Übergriffe und verharmlose nicht nur Vergangenes, sondern auch zukünftig Mögliches. Die Chefredaktion der Zeitung kann die Interpretation des Wortes „Streicheleinheit“ durch den Beschwerdeführer nicht nachvollziehen. (1996)