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Einflussnahme auf Sorgerechtsstreit

Mitarbeiter eines Jugendamtes unter dem Verdacht inoffizieller Mitwirkung

Unter der Überschrift „Wenn die Familie zum Albtraum wird“ berichtet die Lokalausgabe einer Regionalzeitung über einen Sorgerechtsstreit. Einem der Beteiligten, Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes, wird vorgeworfen, er habe seine Stellung benutzt, um Einfluss auf das Verfahren zu nehmen bzw. das Amt habe es an Zurückhaltung fehlen lassen. Der Mitarbeiter des Jugendamtes, neuer Lebensgefährte der Mutter des betroffenen Scheidungskindes, beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er ist der Ansicht, dass die Darstellung der Zeitung nicht korrekt ist, da er mit dem Fall nicht betraut war. Dies sei der Redaktion auch mitgeteilt worden. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, umfangreiche Recherchen einer Redakteurin im betroffenen Jugendamt hätten bestätigt, dass der Beschwerdeführer tatsächlich Einfluss auf das Verfahren genommen habe, wenn auch nicht auf offiziellem Wege. So seien Kindergeldzahlungen verzögert und Briefwechsel verschleppt worden. Auch Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen seiner inzwischen erfolgten Ablösung und dem ihn persönlich betreffenden Falle habe es gegeben. Zum Schutz des Beschwerdeführers habe man diese Hinweise nur andeutungsweise verwertet und auch seinen Namen nicht genannt. (1999)