Werbung für einen TV-Sender
Präsentation im Hauptbahnhof wie in einer Werbebroschüre angepriesen
Eine Boulevardzeitung weist in ihrem Regionalteil auf die Präsentation eines Pay-TV-Senders im Hauptbahnhof hin. Sie verwendet das Logo des Senders in der Überschrift, fordert zum Mitmachen auf, feiert das neue digitale „Bezahl-Fernsehen“ als ein gigantisches Ereignis, erläutert die unterschiedlichen Programme und schließt mit Hinweisen auf ein Preisausschreiben und die entsprechende Gewinn-Hotline. Ein Leser des Blattes ruft den Deutschen Presserat an, weil in dem Bericht seiner Meinung nach Schleichwerbung betrieben wird. Die Redaktionsleitung hält die Darstellung für zulässig, weil es sich hier um eine völlig neue Form des Fernsehens handele. Eine Vorstellung von Neuheiten sei ohne detaillierte Angaben nicht möglich. Da im Zusammenhang mit der Berichterstattung auch ein kleines Preisrätsel ausgelobt worden sei, habe sich die in der Überschrift enthaltene Formulierung „Mitmachen!“ als notwendiger Hinweis ergeben. Dies sei keinesfalls eine Aufforderung, Kunde des genannten Senders zu werden. (1999)