Bürgermeisterwahl
Naserümpfen über die Lebensgefährtin eines Kandidaten
Eine Lokalzeitung stellt die Kandidaten für die Wahl des Oberbürgermeisters vor. U.a. schreibt sie, über das Erscheinungsbild der Lebenspartnerin eines der Bewerber werde sogar in dessen Fraktion „die Nase gerümpft“. Ein Leser des Blattes hält für bedenklich, wie die Zeitung das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Frau missachtet, und schreibt an den Deutschen Presserat. Auch eine Leserin reicht eine Beschwerde ein. Der Artikel sei so weit entfernt von Takt und Anstand, dass sie dies als Frau und politische Gegnerin des Bewerbers nicht hinnehmen wolle. Der Chef vom Dienst der Zeitung räumt ein, dass die kritisierte Passage eine diskriminierende Wertung enthalte und ohne Interpretation nicht hätte veröffentlicht werden dürfen. Allerdings beruhe der strittige Hinweis nicht auf bloßen Gerüchten, sondern auf Äußerungen zweier namentlich bekannter Fraktionsmitglieder. Die Redaktion habe sich drei Tage später in einem „Notabene“ von der Veröffentlichung distanziert. Der Autor habe sich auch in einem persönlichen Brief bei dem OB-Kandidaten und später auch bei dessen Lebensgefährtin entschuldigt. (1998)