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Symbolisches Foto

Künstlerisches Bekenntnis zu Solidarität mit der Kreatur

In einer Zeitschrift demonstrieren Prominente die Schutzlosigkeit der „gequälten Kreatur“ in einer Zeit der Massentierhaltung, indem sie sich nackt zeigen. Bei der Aktion handelt es sich um eine Koproduktion mit einer Tierrechtsorganisation. Die Online-Fassung des Beitrags enthält zusätzlich ein Foto, das eine nackte Moderatorin zeigt, die auf einer Rolltreppe kauert, während ein Jäger mit seinem Gewehr frontal auf sie zielt. Ein Leser findet diese Darstellung schockierend. Mit ihr werde zu Lasten einer ganzen gesellschaftlichen Gruppe, nämlich der Jäger, Mediendarstellung betrieben. Er schreibt dem Deutschen Presserat. Jagd und Tierschutz würden hier als Gegensätze dargestellt, obwohl die Jagd im Rahmen ihrer Aufgaben den Schutz der Kreatur als einen ihrer obersten Grundsätze achte und praktiziere. Diese Aufnahme bzw. Montage folge dem allgemeinen Zeitgeist, nämlich Jagd und Jäger zu diffamieren, hier sogar als potenzielle Mörder darzustellen. Der Beschwerdeführer fühlt sich durch diese Darstellung auch in seinen Persönlichkeitsrechten als Person und Jäger angegriffen, sieht Verstöße gegen die Ziffer 10 und 11 des Pressekodex. Die Rechtsabteilung des Verlages erklärt, das kritisierte Bild dürfe nicht aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet werden. Es sei vielmehr Bestandteil einer Fotoserie, die sich auf künstlerische Weise mit dem komplexen Verhältnis zwischen Mensch und Tier auseinandersetze. Die Bilder symbolisierten nicht nur die natürliche Nähe zwischen Mensch und Tier, sondern seien zugleich ein Plädoyer dafür, dass Tiere nicht als Objekte menschlichen Tuns, sondern als Mitgeschöpfe betrachtet werden sollten. Zu dem Vorwurf, Ziffer 10 des Pressekodex sei hier verletzt, stellt die Rechtsvertretung des Verlages fest, nur dort, wo fundamentale ethische Fragen von überragender Bedeutung für eine bestimmte Personengruppe berührt seien, sei es gerechtfertigt, von der Presse Zurückhaltung zu verlangen. Um eine solche unmittelbare moralisch geprägte Frage gehe es im vorliegenden Fall jedoch nicht. Das Bild sei ein künstlerisches Bekenntnis zu Solidarität mit der Kreatur und zum Wechsel der Perspektive: Wie wären Sachverhalte zu beurteilen, wenn Tiere wie Menschen Träger von Rechten wären? Würden wir dann auch Tiere „vor die Flinte nehmen“, wenn wir ihnen solche Rechte zusprächen, die bislang allein Menschen vorbehalten sind? Der Beschwerdegegner widerspricht auch der Ansicht, dass hier Ziffer 11 des Pressekodex verletzt worden sei. Die Veröffentlichung sei allenfalls eine künstlerisch verfremdete, abstrakte Darstellung einer auf den ersten Blick bedrohlichen Situation. (2001)