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Fotos

Eine Familie verliert ihren Hund, weil ein Autofahrer ihn übersah. Sie schaltet eine Traueranzeige für „Strolchi“. Der Redakteur einer Zeitung am Ort entdeckt den Nachruf und fragt die Familie, ob er über den Unfall berichten dürfe. Die Familie erklärt sich einverstanden und händigt der Redaktion auch Fotos aus. In dem Artikel unter der Überschrift „Die Sekunde, in der Strolchi starb“ erscheinen zusätzlich zwei Fotos, welche die Besitzerin des Hundes kurz nach dem Unglück auf der Straße gebeugt über den in einer Blutlache liegenden Hund zeigen. Dem Bericht beigestellt ist ein kurzer Beitrag, in dem sich eine Expertin unter der Überschrift „Der Hund – Partner fürs Leben“ über das Verhältnis des Menschen zu „Vierbeinern“ äußert. Die Besitzerin des Hundes ist der Ansicht, daß durch die Veröffentlichung der beiden Fotos ihre Intimsphäre und ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde. Zudem würde ihre Familie dadurch unnötig belastet. Daß die Fotos vom Unfall aufgenommen wurden und veröffentlicht werden sollten, hatte sie nicht gewußt. Sie beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Chefredakteur der Zeitung führt aus, er habe mit der Beschwerdeführerin ausführlich telefoniert und dabei über Möglichkeiten der Wiedergutmachung gesprochen. Die Redaktion habe davon ausgehen müssen, daß die Frau mit der Veröffentlichung der Fotos einverstanden war, da sie mit dem Thema auch öffentlich umgegangen sei. Dafür spreche die Veröffentlichung einer „Grußpost“, in der sie von ihrem Hund Abschied nehme, vor allem aber die Tatsache, daß sie einer Mitarbeiterin der Zeitung in einem zur Veröffentlichung freigegeben Interview über den Vorfall genauestens Auskunft gegeben habe. In einem zweiten Gespräch habe ihr die Chefredaktion garantiert, daß die Fotos nicht mehr veröffentlicht und auch nicht weitergereicht werden. (1997)